Dr. Markus Rente
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein wichtiger Teil der unternehmerischen Leistungs- und Selbstdefinition. Sie können bspw. umfassen: Leistungsbeschreibungen, Liefer- und Zahlungsmodalitäten, Sicherungen, Gerichtsstandsklauseln, Schriftformklauseln und vieles andere mehr.

Die Dr. Rente Anwaltskanzlei bietet die Erstellung individueller allgemeiner Geschäftsbedingungen an sowie die Prüfung bestehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.


AGB-Recht: Neufassung des § 309 Nr. 9 BGB seit 01.03.2022 in Kraft

Seit dem 01.03.2022 ist die Neufassung des § 309 Nr. 9 b BGB in Kraft getretren. Die Vorschrift steht der bislang vielfach anzutreffenden Verwendung von Verlängerungsklauseln wie bspw. "... wird der Vertrag nicht vor Ablauf seiner Laufzeit gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ..., ohne dass es einer Erklärung bedarf ...." entgegen.

Die bislang genutzten Kauseln haben für Altverträge bestand, sind aber nicht mehr für eine künftige Nutzung zu empfehlen. Es empfiehlt sich daher eine Anpassung bestehender Klauselwerke.


Textfassung des § 309 BGB


Oberlandsgericht Frankfurt a.M. zu Produktmerkblatt der KfW

Die im Produktmerkblatt "Bauen, Wohnen, Energie", "Baukindergeld - Zuschuss (424)" festgehaltenen Förderbedingungen sind ungeachtet einer verwaltungsintern bestehenden ermessenslenkenden Wirkung den Vertragsinhalt gestaltende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn auf die Förderbedingungen in den AGB und dem Merkblatt auf deren Wirkung hingewiesen wird.
In Folge ihres einseitig leistungsbestimmenden Charakters unterliegen sie keiner Inhaltskontrolle.

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2022 Az. 17 U 119/20


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