Dr. Markus Rente
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Vermächtnis

Vermächtnis ist die Einzelzuwendung eines Vermögensvorteils durch Verfügung von Todes wegen, also gerade keine Erbeinsetzung.

Ein Beispiel: Der Erblasser setzt seinen Bruder A zum Erben ein, und wendet seinem Bruder B durch Vermächtnis seinen Porsche zu.