Dr. Markus Rente
Klar. Kompetent. Professionell.

Nachlass überschuldet


Der Nachlass kann ein Vermögen sein oder (auch) aus Schulden bestehen. Es ist für den Erben aber nicht möglich, nur die Aktiva (d.h. das Vermögen) zu übernehmen, denn gleichzeitig gehen auch Verbindlichkeiten auf den Erben über.

Stellt sich heraus, dass der Nachlass offensichtlich völlig überschuldet ist, kann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Ausschlagungserklärung ist an das Nachlassgericht zu richten, und kann selbst schriftlich abgeben werden.

Sollten sich erst nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, so kann die Haftung als Erbe auf den Nachlass beschränkt werden.